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   BGH, 09.07.1970 - 4 StR 164/70   

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BGH, 09.07.1970 - 4 StR 164/70 (https://dejure.org/1970,5060)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1970 - 4 StR 164/70 (https://dejure.org/1970,5060)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1970 - 4 StR 164/70 (https://dejure.org/1970,5060)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Abänderung eines Schuldspruchs - Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr - Verurteilung wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie schweren Diebstahls

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67

    Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB

    Auszug aus BGH, 09.07.1970 - 4 StR 164/70
    Die Ausführungen der Revisionsbegründung verkennen das Wesen des Gefährdungsvorsatzes (dazu vgl. BGHSt 22, 67).

    Darum muß er in den Fällen St. und W. ausdrücklich freigesprochen werden, obwohl diese Handlungen bei Bejahung der Schuldfrage zusammen mit seinem Verhalten im Fall D. richtig als eine natürliche Handlung - "Polizeiflucht" - hätten angesehen werden müssen (BGHSt 22, 67, 76 [BGH 15.12.1967 - 4 StR 441/67]; BGH VRS 28, 359, 361; BGH NJW 1952, 432).

  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 18/69

    Zur Frage des Begriffs eines "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs" in die

    Auszug aus BGH, 09.07.1970 - 4 StR 164/70
    Der Bundesgerichtsof hat zwar bislang nur ausgesprochen, daß jemand, der, um sich der Festnahme zu entziehen, mit seinem Fahrzeug auf einen Polizeibeamten, der ihm den Weg versperrt, in der Absicht zufährt, ihn zum Beiseitespringen und zur Freigabe seines Fahrweges zu zwingen, im Sinne des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB "einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff" in die Sicherheit des Straßenverkehrs vornimmt (BGHSt 22, 6, 67; 23, 4 [BGH 13.05.1969 - 2 StR 616/68]; VRS 36, 267; 37, 363).

    Er hat nicht sein Fahrzeug unter bewußter Zweckentfremdung als Mittel der Verkehrsbehinderung oder zu einem ähnlichen ebenso gefährlichen Eingriff benutzt (BGH a.a.O., besonders BGHSt 23, 4).

  • BGH, 13.05.1969 - 2 StR 616/68

    Verurteilung wegen Entführung wider Willen in Tateinheit mit Beleidigung -

    Auszug aus BGH, 09.07.1970 - 4 StR 164/70
    Der Bundesgerichtsof hat zwar bislang nur ausgesprochen, daß jemand, der, um sich der Festnahme zu entziehen, mit seinem Fahrzeug auf einen Polizeibeamten, der ihm den Weg versperrt, in der Absicht zufährt, ihn zum Beiseitespringen und zur Freigabe seines Fahrweges zu zwingen, im Sinne des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB "einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff" in die Sicherheit des Straßenverkehrs vornimmt (BGHSt 22, 6, 67; 23, 4 [BGH 13.05.1969 - 2 StR 616/68]; VRS 36, 267; 37, 363).
  • BGH, 04.10.1967 - 4 StR 356/67
    Auszug aus BGH, 09.07.1970 - 4 StR 164/70
    Der Bundesgerichtsof hat zwar bislang nur ausgesprochen, daß jemand, der, um sich der Festnahme zu entziehen, mit seinem Fahrzeug auf einen Polizeibeamten, der ihm den Weg versperrt, in der Absicht zufährt, ihn zum Beiseitespringen und zur Freigabe seines Fahrweges zu zwingen, im Sinne des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB "einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff" in die Sicherheit des Straßenverkehrs vornimmt (BGHSt 22, 6, 67; 23, 4 [BGH 13.05.1969 - 2 StR 616/68]; VRS 36, 267; 37, 363).
  • BGH, 03.04.1970 - 2 StR 47/70

    Aufhebung eines Strafausspruchs infolge des ersten Strafrechtsreformgesetzes

    Auszug aus BGH, 09.07.1970 - 4 StR 164/70
    Jedoch darf die Tat infolge der durch das 1. StrRG veränderten Rechtslage in der Urteilsformel nicht mehr als Rückfalltat gekennzeichnet werden (BGHSt 23, 237).
  • BGH, 21.01.1971 - 4 StR 554/70

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Widerstand gegen

    Nachdem der Schuldspruch wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und mit Führen eines nicht haftpflichtversicherten und nicht versteuerten Kraftfahrzeugs auf öffentlichen Wegen sowie wegen Diebstahls rechtskräftig geworden war (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Juli 1970 - 4 StR 164/70 -), hat das Landgericht den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt zwei Jahren und drei Monaten verurteilt, ihm die Fahrerlaubnis entzogen und auf eine Sperrfrist von drei Jahren erkannt.
  • BGH, 29.10.1970 - 4 StR 353/70

    Versuchter Totschlag durch Zufahren auf einen Polizisten - Fehlende Ermittlung

    Damit entfällt auch die tateinheitliche Verurteilung wegen Widerstandsleistung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr nach § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB und Fahrens ohne Fahrerlaubnis, obwohl sie keinen Rechtsfehler erkennen läßt (vgl. u.a. BGHSt 23, 4; BGH, Urteil vom 9. Juli 1970 - 4 StR 164/70).
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